GOÄ 3 - Gebührenziffer richtig abrechnen
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher

Was ist die GOÄ 3?
Die Ä3 ist ähnlich wie die Gebührenziffer Ä1 eine Beratung. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten. Die Ä3 ist zeitgebunden. Das bedeutet: Solltest du zehn Minuten beraten, ist die Ä3 möglich. Berätst du neun Minuten, ist die Ä3 leider nicht berechenbar. Die Ä3 ist außerdem neben anderen GOÄ- und GOZLeistungen nicht möglich. Es gibt Ausnahmen. Und zwar ist die Ä3 nur neben der Ä5, der Ä6 und der 0010 berechenbar. Hierzu habe ich ein Beispiel mitgebracht: Am 15.07. kommt der Patient zur Beratung und zur symptombezogenen Untersuchung in die Praxis. Hier ist die Ä3 und die Ä5 berechnet. Die Ä3 besagt, sie ist nicht neben anderen GOÄ- und GOZ-Leistungen berechenbar. Das bedeutet: Hier an diesem Tag, ist die Ä3 nicht in Ansatz zu bringen. Wir können die Rechnung wie folgt korrigieren: Die Ä3 korrigieren wir in die Ä1. Hierbei ist zu beachten, dass wir den Faktor auf 3,5 anheben und begründen mit einer Beratungsdauer länger als zehn Minuten. Hier geht es um einen Differenzbetrag von – 3,79 €.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOÄ 3
Ausgangsrechnung

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert:
► GOÄ 3: Korrektur in Ä1 mit dem 3,5fachen Faktor. Begründung: Dauer länger als 10 Minuten.

- Durch die Korrektur ergibt sich eine Differenz von 3,79 €
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