GOÄ 5 - Gebührenziffer richtig abrechnen
Symptombezogene Untersuchung
Mehrerlöse durch Korrektur: 10,72 Euro

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Was ist die GOÄ 5?
Die Ä5 ist eine symptombezogene Untersuchung. Man kann auch sagen, eine lokal begrenzte Untersuchung,
beispielsweise bei Schmerzpatienten. Eine symptombezogene Untersuchung ist es auch, wenn der Patient ohne von ihm selbst wahrgenommene Symptome in die Praxis kommt. Die Ä5 ist einmal je Behandlungsfall berechenbar.
Ein Behandlungsfall streckt sich über einen Monat. Sollte in einem bereits laufenden Behandlungsfall eine neue
Erkrankung hinzukommen, so ist die Ä5 ein weiteres Mal
berechenbar. Als Ausnahme gilt: Die Ä5 ist nicht neben
einer Ä6 als Untersuchung möglich. Hier ein kleines Beispiel zu Berechnung der Ä5: Der Patient kommt am 15.07.
zur Untersuchung und zur Füllung von Zahn 44 in die Praxis. Am 20.07. kommt der Patient erneut in die Praxis,
fünf Tage später. Der laufende Behandlungsfall ist bereits
ausgelöst. Am 20.07. geht es allerdings um den Zahn 26.
Demnach tritt in einem laufenden Behandlungsfall ein neuer Behandlungsfall hinzu. Aufgrund dessen
ist die Ä5 ein weiteres Mal berechenbar. Nach Korrektur der Rechnung, sieht es wie folgt aus: Die Ä5 ist
am 15.07. berechnet worden für Zahn 44. Am 20.07. ist die Ä5 erneut berechenbar, ebenso wie die Ä1 für
den Zahn 26.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOÄ 5
Ausgangsrechnung
Ersichtlich ist, dass die symptombezogene Beratung (GOÄ 5) am 15.07. zum Behandlungsfall von Zahn
16 in Ansatz gebracht wurde. Zudem erscheint der Patient wenige Tage später zur Behandlung von
Zahn 26.

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert:
► 20.07.: Ä5 wird am angegeben Behandlungsdatum ergänzt.
Hier kann die Ä5 zusätzlich berechnet werden, da es sich um einen neuen Behandlungsfall innerhalb
des Monats handelt.

- Durch die Korrektur ergibt sich ein Plus von 10,72 €
Die Abrechnungsbeispiele wurden unabhängig der zur Zeit geltenden Berechnungsmöglichkeit der Corona-Hygienepauschale GOZ 3010a/GOÄ 245a erstellt.
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Manuela Ackermann
Stellv. Abteilungsleiterin
Abrechnungsmanagement