GOZ 2180 - Gebührenziffer richtig abrechnen
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

Was ist die GOZ 2180?
Die 2180 ist die Aufbaufüllung oder auch die Vorbereitung eines
zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial. Die 2180 ist je Zahn berechenbar. Unabhängig davon, wie viele Füllungen an einem Zahn erbracht wurden, ist diese tatsächlich nur einmal in Ansatz zu bringen. Zusätzlich zur 2180 darf die adhäsive Befestigung nach 2197 berechnet werden.
Hierzu ein kleines Abrechnungsbeispiel: Der Patient kommt am
15.07. in die Praxis. Dort wird eine Aufbaufüllung an Zahn 44 berechnet. Allerdings ist die Aufbaufüllung in diesem Fall zweimal in Ansatz gebracht. Dies ist laut GOZ Gebührenordnung nicht möglich. Das bedeutet: die 2180 muss auf die Anzahl „einmal“ korrigiert werden. Nach der Korrektur der Rechnung können wir folgendes anpassen: Die 2180 wird am Zahn 44 auf „einmal“ korrigiert, allerdings ist zusätzlich die adhäsive Befestigung nach 2197 möglich. Das bedeutet: wir nehmen einmal die Position 2180 mit 19,40 € raus und ergänzen einmal die 2197 mit 16,82 €.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOZ 2180
Ausgangsrechnung

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert:
► GOZ 2180: für Zahn 44 wird die Anzahl auf 1x korrigiert
► GOZ 2197: diese kann 1x ergänzt werden, wenn die Aufbaufüllung adhäsiv befestigt wurde.

- Durch die Korrektur ergibt sich eine Differenz von 2,58 €
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