GOZ 2197 - Gebührenziffer richtig abrechnen
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)

Was ist die GOZ 2197?
Die 2197 ist die adhäsive Befestigung. Sie ist beispielsweise zu
Aufbaufüllungen, Stiften, Inlays, Brückenanker, Teilkronen, wie
auch Veneers berechenbar. Auch neben Wiederherstellungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die 2320, ist diese in Ansatz zu bringen. Hierzu habe ich ein kleines Beispiel mitgebracht: Am 15.07. erscheint der Patient in der Praxis für eine Aufbaufüllung an Zahn 44. Hier wurde die adhäsive Befestigung nicht berechnet. Der Patient kommt am 20.07. erneut zur Behandlung. Hierbei wurde die Krone fest eingesetzt, die 2210. Auch hier wurde keine adhäsive Befestigung berechnet. Nach Anfrage in der Praxis ist die Aufbaufüllung adhäsiv befestigt worden, ebenso wie die Krone. Das bedeutet: Wir können die 2197 am 15.07. einmal ergänzen, und am 20.07.
ebenso. Somit erhalten wir an beiden Behandlungstagen einen Mehrwert von 16,82 €.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOZ 2197
Ausgangsrechnung
Ersichtlich ist, dass neben der Aufbaufüllung GOZ 2180 und der Krone GOZ 2210 keine adhäsive Befestigung berechnet wurde.

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert:
► GOZ 2197: diese wird 2x ergänzt, da es sich hier um zwei voneinander unabhängige, selbstständige Maßnahmen handelt. 1x neben der Aufbaufüllung nach GOZ 2180 und 1x neben der Krone nach 2210.

- Durch die Korrektur ergibt sich ein Plus von 33,64 €
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