GOZ 2210 - Gebührenziffer richtig abrechnen
Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation)

Was ist die GOZ 2210?
Die 2210 ist die Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone.
Berechnungsfähig ist diese für jede Einzelkrone. Auch für jede
Krone im Brückenverband möglich, die allerdings nicht mit einem Brückenglied verbunden ist. Diese ist nach der GOZ 5010 berechenbar. Zusätzlich zur 2210 sollten die Material- und Laborkosten ebenso in der Rechnung angedruckt sein. Hier habe ich ein Beispiel dazu: Der Patient wurde am 20.07. in der Praxis behandelt. Es sind zwei Zähne angegeben, 46 und 47. Berechnet wurde hier allerdings die Teilkrone nach der 2220 mit der Anzahl „einmal“. Das bedeutet für uns: Nach Prüfung der Rechnung ist festzustellen, dass auf dem Fremdlaborbeleg einmal eine Teilkrone berechnet wurde und im zweiten Stepp eine Vollkrone nach der 2210. Diese ist allerdings auf der Rechnung nicht zu finden. Nach Korrektur der Rechnung sieht es wie folgt aus: Wir haben einmal die Teilkrone für den Zahn 46 belassen und einmal für den Zahn 47 die 2210 mit Faktor 2,3 ergänzt. Das bedeutet: Durch die Korrektur der Ziffer 2210 hat sich ein Plus von 217,06 € ergeben.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOZ 2210
Ausgangsrechnung

Dazugehörige Fremdlaborrechnung

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert (siehe Markierung):
► GOZ 2220: 1x für Zahn 46
► GOZ 2210: 1x ergänzt für Zahn 47

- Durch die Korrektur ergibt sich ein Plus von 217,06 €
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