GOZ 2270 / 5120 / 5140 - Gebührenziffern richtig abrechnen
Provisiorium & Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung
Was ist die GOZ 2270 / 5120 / 5140?
Bei beiden Ziffern handelt es sich um die provisorische Brücke im direkten Verfahren. Die Abformung wie die Entfernung sind hierbei mit inbegriffen. Die 5120 ist der Brückenanker, die 5140 die Brückenspanne. Die 5120 ist je provisorischem Brückenanker berechenbar und die 5140 je provisorischer Brückenspanne. Handelt es sich hierbei um einen Brückenanker, welcher unmittelbar an das provisorische Brückenglied angrenzt, dann löst das die 5120 aus. Im anderen Fall sprechen wir von einer 2270. Die 2270 ist für ein Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung berechenbar. Diese ist nur für ein einzelnes Provisorium berechenbar, welches nicht im direkten Brückenverband steht. Handelt es sich bei den Ziffern um eine laborgefertigte provisorische Brücke, mit einer Tragezeit unter drei Monaten, ist diese ebenso nach der 5120 und der 5140 berechenbar. Hierzu habe ich ein kleines Beispiel mitgebracht: Der Patient kommt am 20.07. in die Praxis und bekommt eine provisorische Brücke. Hier ist ersichtlich, dass fünf Zähne mit der 5120 berechnet werden. Aufgrund der 5140 mit den Zähnen 21 bis 23, ist sofort zu erkennen, welche Zähne hierbei die provisorischen Brückenanker sind. Nämlich die Zähne 11 und 24. Demnach ist die Rechnung wie folgt zu korrigieren: Die Zähne 11 und 24 werden nach der 5120 berechnet. Eine Brückenspanne nach der 5140 für die Zähne 21 und 23. Die anderen drei Zähne, die 13, 12 und 25 sind nach der 2270 zu berechnen, da diese nicht an der provisorischen Brückenspanne angrenzen.
Inhalte des Whitepaper
- Alle Gebührenziffern in einem Whitepaper
- Richtige Berechnung der Gebührenziffern
- Beispiele und Fakten zu jeder GOZ
- Wertvolle Tipps um Mehrerlöse zu generieren
Beispiel-Rechnung GOZ 2270 / 5120 / 5140
Ausgangsrechnung

Endrechnung nach Korrektur
Nach Rücksprache mit der Praxis wird die Rechnung wie folgt korrigiert (siehe Markierung):
► GOZ 5120: von 5x auf 2x für Zähne 11, 24 korrigiert
► GOZ 5140: keine Änderung nötig!
► GOZ 2270: 3x für Zähne 13, 12, 25 ergänzt (siehe Markierung)

- Durch die Korrektur ergibt sich ein Plus von 11,64 €
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